Wirtschaftliche und persönliche Sozialhilfe
Wirtschaftliche Hilfe
Haben Sie Schwierigkeiten für sich oder für Ihre Familie aufzukommen? Als Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde Uetikon am See können Sie subsidiäre wirtschaftliche Sozialhilfe beantragen, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt, Ihre Existenz zu sichern. Um zu klären ob Sie Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
- Ihr Einkommen ist zu klein um Ihre Existenz zu sichern.
- Ihr Vermögen ist kleiner als CHF 4'000.00.
- Es gibt keine andere Sozialversicherung (RAV, AHV/IV, Ergänzungsleistungen), welche zahlen muss.
Falls Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe bei uns am Schalter beziehen. Bitte füllen Sie anschliessend den Antrag aus und legen alle erforderlichen Dokumente gemäss Liste im Antrag vollständig bei. Der Antrag wird danach von uns geprüft.
Um den Antrag zu prüfen, vereinbaren Sie bitte per E-Mail oder per Telefon 044 922 72 40 einen Termin mit uns.
Persönliche Hilfe
Bei der persönlichen Hilfe handelt es sich um ein eigenständiges Angebot, das unabhängig von einem allfälligen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe besteht. Persönliche Hilfe steht also auch Uetikerinnen oder Uetikern zu, welche keine wirtschaftliche Hilfe benötigen. Wenn Sie persönliche Hilfe benötigen, schreiben Sie uns per E-Mail oder rufen Sie uns unter 044 922 72 40 an, um einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste | 044 922 72 40 | soziales@uetikonamsee.ch |
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Soziale Dienste | 044 922 72 40 | soziales@uetikonamsee.ch |
Name | Telefon |
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