Hundeverwaltung
Allgemeines
Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Gesetz über das Halten von Hunden und der dazugehörigen Verordnung. Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinde. Hundehalter sind verpflichtet, ihr Tier nach Erhalt/Kauf innert zehn Tagen bei der Gemeinde anzumelden.
Kennzeichnung
Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde und alle Welpen vor der Abgabe, oder spätestens drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der schweizweiten Amicus Datenbank registriert sein. Hunde, welche mit einem ausländischem Mikrochip versehen sind, sind via Schweizer Tierarztpraxis anzumelden. Mit der Einführung der Mikrochipkennzeichnung wurde auf Ausgabe von Hundenmarken verzichtet, da diese ihre Bedeutung als Kennzeichnungsmittel verlieren.
Abgabe
Die Jahressteuer beträgt CHF 140.00 und wird anfangs Jahr in Rechnung gestellt.
Erreicht der Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni, so ermässigt sich die Abgabe der Hundesteuer um die Hälfte. Stirbt ein Hund und wird kein Ersatzhund angeschafft, hat der Halter Anspruch auf die Rückerstattung der halben Hundesteuer.
Polizei-, Militär-, Blinden- und Therapiehunde sind von der Abgabe befreit. Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen.
Mutation
Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind umgehend der Gemeinde sowie direkt der Amicus zu melden.
Ab 1. Januar 2016 neu Hundehalter/in
Falls Sie nach dem 1. Januar 2016 neu Hundehalter/in geworden sind oder werden möchten, melden Sie sich bitte bei uns. Wir werden die Ersterfassung in der Amicus Datenbank für Sie vornehmen und Sie erhalten Ihr Login und Passwort für Amicus schriftlich zugestellt.
Hier finden Sie das Mutationsformular Hundeverwaltung
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerung + Sicherheit | 044 922 72 30 | sicherheit@uetikonamsee.ch |
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Sicherheit | 044 922 72 30 | sicherheit@uetikonamsee.ch |