Quellensteuer
Quellensteuer
Der Quellensteuer unterliegen ausländische Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Kanton Zürich oder im Ausland, welche eine unselbständige Erwerbstätigkeit im Kanton Zürich ausüben. Die Quellensteuer wird von den Bruttoeinkünften durch den Schuldner der steuerbaren Leistung (Arbeitgebende, Versicherer, etc) in Abzug gebracht und ist mit dem kantonalen Steueramt periodisch abzurechnen.
Der Quellensteuerabzug tritt an Stelle der ordentlichen Veranlagung.
Ausgenommen sind Personen mit einer Niederlassungsbewilligung oder bei Heirat mit einer Person, die das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung besitzt. Diese werden ordentlich veranlagt.
Kontakt
Zugehörige Objekte
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Finanzen + Steuern | 044 922 72 20 | steuern@uetikonamsee.ch |
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