Informationen und Beratung
Sind Sie pensioniert oder nicht mehr erwerbstätig? Brauchen Sie Unterstützung und Beratung für die Organisation des neuen Lebensabschnittes? Die Broschüre Älter werden in Uetikon am See gibt Auskunft.
Die Sozialen Dienste sowie die Arbeitsgruppe 60plus nehmen die Interessen der älteren Bevölkerung in der Gemeinde wahr. Wenn Sie weitere Fragen zur Arbeitsgruppe oder zu unserem Konzept haben, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat 044 922 72 40, soziales@uetikonamsee.ch
Neue Zusatzleistungsverordnung, gültig ab 1. Januar 2025
Im Kanton Zürich ist fast jede dritte Person in den Alters- und Pflegeheimen nicht oder nur leicht pflegebedürftig. Mit gezielten Anpassungen an der Zusatzleistungsverordnung stärkt der Regierungsrat die Voraussetzungen, dass auch Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen möglichst lange selbstbestimmt in ihrem angestammten Umfeld wohnen bleiben können. So sollen Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV nicht mehr vorzeitig aus finanziellen Gründen in ein Alters- oder Pflegeheim umziehen müssen.
Wenn Sie zu Ihrer AHV- Rente Anspruch auf Zusatzleistungen haben, wurden Sie seitens der SVA Zürich bereits mit einem Schreiben über die Erweiterung des Leistungskatalogs für Krankheits- oder Behinderungskosten informiert (auch unter Publikationen einsehbar). Wenn Sie zuhause leben, steht Ihnen mit dieser Erweiterung des Leistungskatalogs die Finanzierung weiterer Betreuungsleistungen zu. Im Wesentlichen sind es Leistungen der psychosozialen Betreuung und Begleitung (zum Beispiel zur Wahrnehmung von Terminen, zum Kontakt mit der Aussenwelt, zur Prävention von sozialer Isolation sowie psychischen Krisen), Entlastungsdienste, Unterstützung bei der Haushaltsführung oder Mahlzeitendienste.
Der Bedarf muss durch uns individuell bescheinigt werden. Dies geschieht in einem ausführlichen Gespräch zu Ihrer Situation, in den Räumlichkeiten des Gemeindehauses oder bei Ihnen zuhause. Wenn der Bedarf bescheinigt ist, und sie entsprechende Leistungen bezogen haben, können diese analog zu den bisherigen Krankheits- und Behinderungskosten durch die SVA zurückerstattet werden. Bitte wenden Sie sich gerne und jederzeit persönlich oder via Telefon an uns, wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen und Bedarf für eine der erwähnten Unterstützungsleistungen haben. Selbstverständlich können Sie sich auch an uns wenden, wenn Sie keine Ergänzungsleistungen beziehen aber Fragen zu den erwähnten Themen haben.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier:
https://www.zh.ch/de/soziales/ergaenzungsleistungen-ahv-iv.html
Kurs zu Fahrplanabfrage und Bilettkauf mit SBB Mobile
Sie sind bereits unterwegs und möchten die beste ÖV-Verbindung für Ihre Reise finden? Brauchen Sie dafür gleich ein Billett? Im zweistündigen Kurs lernen Sie, wie Sie mit der App «SBB Mobile» Ihr Smartphone zum praktischen Reisebegleiter machen. Unter fachkundiger Anleitung zeigen wir Ihnen Schritt-für-Schritt, wie Sie den Fahrplan abrufen und sich bequem und einfach mit der App «SBB Mobile» ein Billett kaufen. Im Kurs haben Sie die Gelegenheit das Gelernte selbständig anzuwenden, während Sie die Kursleitung dabei unterstützt.
Bringen Sie bitte Ihr eigenes Smartphone (iPhone oder Gerät mit Android) mit. Es wird vorausgesetzt, dass Sie mit der grundlegenden Bedienung des Geräts bereits vertraut sind und die App «SBB Mobile» auf Ihrem Smartphone installiert ist. Idealerweise haben Sie sich bereits registriert (SwissPass-Login). Wenn Sie sich für den Kurs anmelden, erhalten Sie dazu eine Anleitung.
Bitte melden Sie sich bei Interesse via soziales@uetikonamsee.ch oder unter 044 922 72 40 an, die Teilnehmerplätze sind beschränkt. Gerne stellen wir Ihnen alle weiteren Unterlagen zu, sobald Sie sich angemeldet haben.
Offenes Fenster für Altersfragen
Seit Oktober 2024 haben Sie auch ausserhalb des Gemeindehauses die Möglichkeit, eine persönliche Beratung zu Fragen im Alter in Anspruch zu nehmen. An unten aufgeführten Daten wird Ihnen ein Mitarbeitender der Sozialen Dienste persönlich im Stöckli 2 der Genossenschaft für Alterswohnungen zur Verfügung stehen. Sollte sich Ihr Anliegen nicht vor Ort klären lassen, besteht die Möglichkeit, für eine ausführlichere Beratung einen Folgetermin zu vereinbaren. Dieses Angebot steht allen Personen von Uetikon am See offen und selbstverständlich sind auch Angehörige herzlich willkommen. Der Genossenschaft Stöckli, welche uns die Möglichkeit gibt, diese Räumlichkeiten zu nutzen, sei ein herzlicher Dank ausgesprochen. Nach wie vor empfangen wir Sie auch neben diesem Angebot gerne persönlich bei uns am Schalter oder via Telefon unter 044 922 70 40.
Daten: Dienstag, 17. Dezember 2024 Dienstag, 21. Januar 2025 Dienstag, 11. Februar 2025 Dienstag, 11. März 2025 Dienstag, 1. April 2025 Dienstag, 22. April 2025 Dienstag, 13. Mai 2025 Dienstag, 10. Juni 2025 |
Zeit und Ort: Jeweils von 9.00 - 11.30 Uhr Stöckli 2, Genossenschaft für Alterswohnungen Obere Scheugstrasse 5 3. Stock
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Brauchen Sie Hilfe für die Pflege zu Hause? Im Konzept Pflegeversorgung finden Sie viele Informationen wie Adressen zur ambulanten und stationären Pflegeversorgung. Wichtige und aktuelle Informationen über die Pflegefinanzierung erhalten Sie ausserdem über die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.
Hier finden Sie den Link zur Spitex Zürichsee, mit der die Gemeinde Uetikon am See eine Leistungsvereinbarung hat.
Suchen Sie ein Alters- oder Pflegeheim? Möchten Sie Informationen zum Haus Wäckerling oder zum alterspsychiatrischen Pflegeheim Clienia Bergheim? Eine Liste mit weiteren Institutionen für den Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim finden Sie hier.
Kontakt
Zugehörige Objekte
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Soziale Dienste | 044 922 72 40 | soziales@uetikonamsee.ch |
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Soziale Dienste | 044 922 72 40 | soziales@uetikonamsee.ch |
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Arbeitsgruppe 60plus | 044 922 72 40 | soziales@uetikonamsee.ch |
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