Baugesuche
Für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen braucht es eine Baubewilligung. Auch der Abbruch von Gebäuden ist bewilligungs- bzw. meldepflichtig. Eine abschliessende Auflistung aller bewilligungspflichtigen Vorhaben findet sich in § 309 des Planungs- und Baugesetzes (PBG).
Der reine Unterhalt von Bauwerken sowie kleinere innere Umbauten und Vorhaben von untergeordneter Bedeutung sind gemäss § 1 der Bauverfahrensverordnung (BVV) nicht baubewilligungspflichtig.
Die Eingabe und Abwicklung der Baugesuche erfolgt über die kantonale Plattform eBaugesucheZH. Auch die Planauflage während der Auflagefrist von Baugesuchen ist über die Plattform eAuflageZH ersichtlich und die Begehren von Baurechtsentscheiden werden digital eingereicht.
Bitte beachten Sie die korrekte Bezeichnung der dem Baugesuch beizufügenden Dokumente.
Kontakt
Werkleitungsauskunft
Verkehrserschliessung Grundstückzufahrten (Sichtbereiche)
Das vorliegende Merkblatt ist eine Projektierungshilfe für Bauherren und Planer wie sie ihre Grundstückzufahrt (private Ein- und Ausfahrt zu den Auto-Parkplätzen) auszugestalten haben. Das Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, eine Beurteilung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Um Ihr Baugesuch effizient beurteilen zu können, bitten wir Sie die Sichtverhältnisse/Sichtbereiche und allfällige Gefälle bei den Zufahrten in den Baugesuchunterlagen planerisch darzustellen bzw. anzugeben.
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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700.11 | Bau- und Zonenordnung | 21. März 2022 |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bau + Planung | 044 922 72 50 | bau@uetikonamsee.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverfahren | 044 922 72 50 | bau@uetikonamsee.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Baukommission | 044 922 72 50 | bau@uetikonamsee.ch |