Bestattungen
Todesfall
Das Bestattungsamt ist zuständig für Personen, die zum Zeitpunkt ihres Versterbens Einwohner von Uetikon am See gewesen sind.
Die Mitarbeiterinnen des Bestattungsamts stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung und regelt in Absprache mit den Angehörigen unter anderem Ort und Termin der Bestattung, Form der Bestattung (Kremation: Urnengrab, Gemeinschaftsgrab mit oder ohne Namensinschrift; Erdbestattung: Reihengrab oder Familiengrab), Überführungen, macht Mitteilung an das zuständige Pfarramt und an weitere Ämter.
Bei einem Todesfall werden die Angehörigen gebeten, sich innerhalb von zwei Tagen beim Bestattungsamt zu melden.
An Wochenenden kann die Firma Hans Gerber AG, Bestattungsdienste, Tel. 052 355 00 11, direkt mit der Einsargung und Überführung beauftragt werden.
Über Festtage wird jeweils ein Pikettdienst des Bestattungsamtes Uetikon am See organisiert. Sie erhalten dann nähere Informationen über den Telefonbeantworter der Gemeindeverwaltung Uetikon am See, 044 922 72 72.
Testament, Erbe, Nachlass
Testament
Möchten Sie ein Testament aufsetzen oder sich beraten lassen? Wenden Sie sich dafür an das Notariat Männedorf, um nähere Auskünfte zu erhalten.
Erbe, Nachlass
Für Fragen im Zusammenhang mit einer Erbschaft oder des Nachlasses ist im Kanton Zürich das Bezirksgericht des letzten Wohnortes der verstorbenen Person zuständig. Für die Gemeinde Uetikon am See ist das Bezirksgericht Meilen verantwortlich.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerung + Sicherheit | 044 922 72 30 | sicherheit@uetikonamsee.ch |
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Bestattungsamt | 044 922 72 70 | bestattungsamt@uetikonamsee.ch |