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Gesuch für die Aufgrabung im öffentlichen Grund

Die Aufgrabung im öffentlichen Grund untersteht der Verantwortung der Abteilung Infrastruktur. Das vollständig ausgefüllte Aufgrabungsgesuch (inkl. Situationsplan) ist mindestens sieben Arbeitstage vor Arbeitsbeginn per Post oder E-Mail der Abteilung Infrastruktur (infrastruktur@uetikonamsee.ch) einzureichen. Bei Notfällen (z.B. Wasserleitungsrohrbruch) kann mit in der Bauabteilung oder beim Fachbereichsleiter Infrastruktur direkt Kontakt aufgenommen werden. In solchen Ausnahmefällen ist das Gesuch im Nachgang einzureichen.

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