Öffentliche Strassen und Wege
Öffentliche Strassen und Fusswege unterstehen der Verantwortung des Bereichs Infrastruktur. Der Strassenplan gibt Auskunft über die Besitzverhältnisse und Durchgangsrechte.
Kontakt
Gesuch für die Aufgrabung im öffentlichen Grund
Die Aufgrabung im öffentlichen Grund untersteht der Verantwortung der Abteilung Infrastruktur. Das vollständig ausgefüllte Aufgrabungsgesuch (inkl. Situationsplan) ist mindestens sieben Arbeitstage vor Arbeitsbeginn per Post oder E-Mail der Abteilung Infrastruktur (infrastruktur@uetikonamsee.ch) einzureichen. Bei Notfällen (z.B. Wasserleitungsrohrbruch) kann mit in der Bauabteilung oder beim Fachbereichsleiter Infrastruktur direkt Kontakt aufgenommen werden. In solchen Ausnahmefällen ist das Gesuch im Nachgang einzureichen.
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bau + Planung | 044 922 72 50 | bau@uetikonamsee.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Infrastruktur | 044 922 72 80 | infrastruktur@uetikonamsee.ch |