Schulpflege
Die Schulpflege leitet und beaufsichtigt die Schule. Sie vollzieht die kantonalen Vorgaben und vertritt die Schule nach aussen. Zudem legt die Schulpflege die Organisation und Angebote fest, befindet über die Anstellung und Entlassung der Schulleitung, Lehrpersonen und übrigen Mitarbeitenden und beaufsichtigt und beurteilt Schulleitung und Lehrpersonen. Die Schulpflege ist im Weiteren für die Zuteilung und Verwendung der finanziellen Mittel und die Information der Öffentlichkeit verantwortlich. Für besondere Aufgaben kann sie Projekt- und Arbeitsgruppen einsetzen oder Fachleute beiziehen. Die Schulpflegemitglieder unterstehen dem Amtsgeheimnis.
Die Schulpflege wird alle vier Jahre an einer Urnenabstimmung von den stimmberechtigten Uetikerinnen und Uetikern gewählt. Sie besteht aus einem eigens gewählten Präsidenten, der gleichzeitig Einsitz im Gemeinderat hat, und vier weiteren Mitgliedern. Die Schulpflege wählt aus ihrer Mitte eine Vizepräsidentin.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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