Friedensrichteramt
Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.
Friedensrichter sind unter anderem zuständig für:
• Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
• arbeitsrechtliche Streitigkeiten
• Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
• Unterhaltsklagen
• Nachbarschaftsklagen
Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden:
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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