Bewilligung für das Abbrennen von Feuerwerk
Feuerwerkskategorien
Kategorie F1
Gesetzliche Altersgrenze: ab 12. Jahren. Erwerb: frei. Es wird keine Abbrandbewilligung benötigt.
Kategorie F2
Gesetzliche Altersgrenze: ab 16 Jahren. Erwerb: frei. Es wird eine Abbrandbewilligung benötigt.
Kategorie F3
Gesetzliche Altersgrenze: ab 18 Jahren. Erwerb: frei. Es wird eine Abbrandbewilligung benötigt.
Kategorie 4 – nur für gewerblichen Gebrauch
Gesetzliche Altersgrenze: ab 18 Jahren. Erwerb: nur mit Erwerbschein oder Abbrandbewilligung.
Sie dürfen nur von Personen mit Fachkenntnissen (FWA / FWB Ausbildung bzw. Ausweis) verwendet werden.
Zugehörige Objekte
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Gesuch um Bewilligung für das Abbrennen von Feuerwerk (PDF, 93.08 kB) | Download | 0 | Gesuch um Bewilligung für das Abbrennen von Feuerwerk |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 044 922 72 30 | sicherheit@uetikonamsee.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerung + Sicherheit | 044 922 72 30 | sicherheit@uetikonamsee.ch |
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Bewilligungen |