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Bewilligung für das Abbrennen von Feuerwerk

Feuerwerkskategorien

Kategorie F1
Gesetzliche Altersgrenze: ab 12. Jahren. Erwerb: frei. Es wird keine Abbrandbewilligung benötigt.

Kategorie F2
Gesetzliche Altersgrenze: ab 16 Jahren. Erwerb: frei. Es wird eine Abbrandbewilligung benötigt.

Kategorie F3
Gesetzliche Altersgrenze: ab 18 Jahren. Erwerb: frei. Es wird eine Abbrandbewilligung benötigt.

Kategorie 4 – nur für gewerblichen Gebrauch
Gesetzliche Altersgrenze: ab 18 Jahren. Erwerb: nur mit Erwerbschein oder Abbrandbewilligung.
Sie dürfen nur von Personen mit Fachkenntnissen (FWA / FWB Ausbildung bzw. Ausweis) verwendet werden.

Zugehörige Objekte

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