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Ersatzwahl eines Mitglieds der Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026

7. Februar 2025

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 30. Januar 2025 beschlossen:

In Anwendung von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird als Mitglied in die reformierte Kirchenpflege Uetikon am See für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 in stiller Wahl als gewählt erklärt:

Niggli Gerhard (Geri), geb. 1961, Rechtsanwalt, Binzigerstrasse 14, Uetikon am See.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege, Postfach,
8706 Meilen, Rekurs mit Antrag und Begründung erhoben werden.

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