Kommunaler Gebührentarif / Teilrevision 2024
Der Gemeinderat änderte mit Beschluss vom 19. September 2024 den kommunalen Gebührentarif und genehmigte die Kommentierung der Gebührenverordnung. Der Gebührentarif tritt per 1. Oktober 2024 in Kraft. Der entsprechende Beschluss und der Gebührentarif liegen ab heute während 30 Tagen im Gemeindehaus, Zentrale Dienste, Uetikon am See und auf der Internetseite www.uetikonamsee.ch zur Einsicht auf.
Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Der Entscheid und die Unterlagen liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Gemeindekanzlei) zur Einsicht auf. Die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens trägt in der Regel die unterliegende Partei. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung gemäss § 25 Abs. 3 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) entzogen.
Gemeinderat Uetikon am See
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Kommunale Gebührenverordnung und Gebührentarif_Teilrevision 2024 (PDF, 198.09 kB) | Download | 0 | Kommunale Gebührenverordnung und Gebührentarif_Teilrevision 2024 |
600.1 Gebührenverordnung (PDF, 684.22 kB) | Download | 1 | 600.1 Gebührenverordnung |
600.2 Gebührentarif Uetikon am See (PDF, 690.94 kB) | Download | 2 | 600.2 Gebührentarif Uetikon am See |
Inserat_Amtliche_Anzeige_Gebuehrentarife_16_2024 (PDF, 1.5 MB) | Download | 3 | Inserat_Amtliche_Anzeige_Gebuehrentarife_16_2024 |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindekanzlei | 044 922 72 00 | gemeinde@uetikonamsee.ch |