Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Uetikon am See (Grenzgewässer zur Gemeinde Meilen): Öffentliche Auflage
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche
Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Gemeinde Uetikon am See den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet.
Angaben zur Auflage:
Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Gemeinde Uetikon am See die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 20. September bis zum 30. November 2024 während 72 Tagen im Gemeindehaus (Bergstrasse 90, Aktenauflagezimmer im 1. Stock) während den ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung:
Gemäs § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Die Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 30. November 2024 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Bau + Planung, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See) eingereicht werden.