Ersatzneubau eines bestehenden Einfamilienhauses (Rundiweg 30)
Bauprojekt |
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Bauherrschaft |
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Projektverfasser |
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Projekt |
Ersatzneubau eines bestehenden Einfamilienhauses, Rundiweg 30, Vers.-Nr. 646, Kat.-Nr. 4821 |
Zone |
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Öffentliche Auflage |
Das Baugesuch liegt während 20 Tagen, bis 7. Dezember 2023, in der Abteilung Bau + Planung auf. Begehren um die Zustellung des baurechtlichen Entscheides können innert der gleichen Frist schriftlich bei der örtlichen Baubehörde gestellt werden (§§ 315 ff. PBG).
Wer das Begehren nicht innert der Auflagefrist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des baurechtlichen Entscheides (§§ 314-316 PBG).
Abteilung Bau + Planung