Inventarisation
Inventarisation
Die Inventarisation ist nach dem Tode von steuerpflichtigen Personen durchzuführen. Dieses Verfahren wird durch das Gemeindesteueramt eingeleitet, beaufsichtigt und abgeschlossen. Das schriftliche Inventarisationsverfahren ist für selbständig steuerpflichtige Personen durch die Zustellung des Inventarfragebogens, der Steuererklärung per Todestag, des Merkblatts des kantonalen Steueramtes über steuerrechtliche Fragen in Todesfällen (inkl. Zusammenstellung der gesetzlichen Grundlagen) und des Tresoröffnungsprotokolls zu eröffnen.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen + Steuern | 044 922 72 20 | steuern@uetikonamsee.ch |
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Steuern | 044 922 72 20 | steuern@uetikonamsee.ch |