Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Für das Verfahren der ordentlichen Einbürgerung ist in Uetikon am See der Gemeinderat zuständig. Die wichtigsten Informationen zum Ablauf und den Voraussetzungen finden Sie auf der Webseite des Gemeindeamtes des Kantons Zürich. Dort finden Sie auch Informationen zum Grundkenntnistest und zu den Deutschkenntnissen.
Für eine ordentliche Einbürgerung müssen Sie eine Niederlassungsbewilligung C haben und 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben. Sie können Ihr Gesuch elektronisch einreichen.
Bei Fragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeitenden der Gemeinde gerne telefonisch oder bei einem Besuch im Gemeindehaus, auch persönlich zur Verfügung. Zudem finden Sie hier die Checkliste Gesuch ordentliche Einbürgerung.
Für eine ordentliche Einbürgerung erhebt die Gemeinde die Gebühren wie folgt: | |
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Erwachsene über 25 Jahre | CHF 500.00 |
Erwachsene von 20 bis 25 Jahre | CHF 250.00 |
Kinder und junge Erwachsene bis 20 Jahre | gebührenfrei |
Für die Verfahren der erleichterten Einbürgerung / Wiedereinbürgerung, ist das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die zuständige Instanz. Informationen zu den Voraussetzungen und den Gebühren finden Sie hier. Die benötigten Formulare stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne per Post zu. Sie können diese auch bei uns im Gemeindehaus persönlich abholen. Für die erleichterte Einbürgerung erhebt die Gemeinde keine Gebühren.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zentrale Dienste | 044 922 72 00 | gemeinde@uetikonamsee.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 044 922 72 00 | gemeinde@uetikonamsee.ch |