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Waffenerwerbsschein

Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu gemäss der Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung) einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuchsformular kann bei der Abteilung Sicherheit bezogen und ausgefüllt mit folgenden Beilagen eingereicht werden:

  • Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte. Für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz eine Kopie des Ausländerausweises
  • Für Personen mit Wohnsitz im Ausland und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz; eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffen oder des/der wesentlichen Waffenbestandteils/e berechtigt sind

Voraussetzungen für den Erwerb:

  • Die erwerbende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie darf nicht entmündigt sein.
  • Sie darf nicht zur Annahme Anlass geben, dass sie mit der Waffe sich selbst oder Dritte gefährdet.
  • Sie darf nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sein.

Gebühren:

Die Gebühr für einen Waffenerwerbsschein beträgt CHF 50.00.
Die Verlängerung eines bestehenden Waffenerwerbsscheines beträgt CHF 20.00.

Hinweise:

Die Prüfung und Bearbeitung des Gesuchs nimmt mindestens 3 Wochen in Anspruch. Ersterwerber werden zusätzlich zu einen Gespräch eingeladen.

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