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Ergänzungsleistungen

Das Wort «Zusatzleistungen» umfasst im Kanton Zürich vier Leistungen:

  1. Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht
  2. Beihilfen nach kantonalem Recht
  3. Kantonale Zuschüsse für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
  4. Gemeindezuschüsse nach Gemeinderecht

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, können Sie sich direkt bei der SVA Zürich darüber informieren.

Kontakt

Soziale Dienste
Bergstrasse 90
8707 Uetikon am See
Tel. 044 922 72 40
soziales@uetikonamsee.ch

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