Prämienverbilligung
Prämienverbilligung
Wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat, erhält von der SVA Zürich ein vorgedrucktes Antragsformular. Wenn die Angaben stimmen, genügt es, dieses Formular zu unterschreiben und zurückzuschicken.
Die Gemeindesteuerämter ermitteln jährlich aufgrund der Steuerfaktoren, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat und melden dies der SVA Zürich. Die SVA Zürich schickt diesen Einzelpersonen, Ehepaaren bzw. eingetragenen Partnern und Familien ein vorgedrucktes Antragsformular. Dieses Formular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben innert zwei Monaten der SVA Zürich zurückzuschicken.
Was machen Personen, die keinen Antrag erhalten? Auf der Website der SVA Zürich finden Sie das Online-Formular für Nachmeldungen: www.svazurich.ch/nachmeldungen
Kontakt
Zugehörige Objekte
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Finanzen + Steuern | 044 922 72 20 | steuern@uetikonamsee.ch |
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Steuern | 044 922 72 20 | steuern@uetikonamsee.ch |