Einbürgerung von schweizerischen Staatsangehörigen
Das Gemeindebürgerrecht von Uetikon am See kann erwerben, wer mindestens seit zwei Jahren in Uetikon am See wohnhaft ist, sich und seine Familie zu erhalten vermag und einen unbescholtenen Ruf besitzt.
Welche Dokumente zusammen mit dem Gesuch einzureichen sind, entnehmen Sie bitte dem Gesuch inkl. Merkblatt "Einbürgerungsverfahren von Schweizerinnen und Schweizern" im hier.
Für eine Einbürgerung von Schweizern erhebt die Gemeinde die Gebühr wie folgt: | |
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Erwachsene über 25 Jahre | CHF 150.00 |
Erwachsene von 20 bis 25 Jahre | CHF 70.00 |
Kinder und junge Erwachsene bis 20 Jahre | gebührenfrei |
Im Amt stehende Mitglieder von Behörden der Gemeinde und Gemeindemitarbeiter | gebührenfrei |
Die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht von Uetikon am See wird vom Gemeinderat ausgesprochen und ist gebührenfrei. Das Entlassungsgesuch von einem anderen Gemeindebürgerort ist beim Gemeinderat des Heimatortes zu stellen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Die folgenden Dokumente sind dem Gesuch beizulegen:
- Aktuelle Wohnsitzbestätigung für jede zu entlassende Person
- Zivilstandsdokument aus dem schweizerischen Personenstandsregister
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zentrale Dienste | 044 922 72 00 | gemeinde@uetikonamsee.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 044 922 72 00 | gemeinde@uetikonamsee.ch |