Gemeinnützige Zuwendungen
Gestützt auf § 171a des Steuergesetzes veröffentlicht das kantonale Steueramt ein Verzeichnis der juristischen Personen mit Sitz im Kanton Zürich, die wegen Verfolgung öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecke steuerbefreit sind. Die alphabetische Liste gibt Auskunft, bei welchen Institutionen freiwillige Zuwendungen steuerlich abzugsfähig sind.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 044 922 72 20 | steuern@uetikonamsee.ch |