Drittmeldepflicht für Verwaltung / Eigentümer / Logisgeber
Mit der Drittmeldepflicht können Sie Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online an die Gemeinde melden. Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht.
Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges. Die Meldung ist Pflicht, sobald Sie Wohnräume vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 044 922 72 70 | einwohnerdienste@uetikonamsee.ch |