Einbürgerung
Für die Einbürgerung in Uetikon am See ist der Gemeinderat zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind zudem die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt. Über erleichterte Einbürgerungen entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Anhörung des betroffenen Kantons und der Gemeinde. Der Ablauf und die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Angaben zu den Voraussetzungen und Gebühren finden Sie in den jeweiligen Unterrubriken.