Einbürgerung von schweizerischen Staatsangehörigen
Das Gemeindebürgerrecht von Uetikon am See kann erwerben, wer:
- seit mindestens zwei Jahren in Uetikon am See wohnhaft ist. Ist die Person bei der Gesuchseinreichung zwischen 16 und 25 Jahre alt, genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton,
- sich und seine Familie zu erhalten vermag,
- die schweizerische Rechtsordnung beachtet.
Das benötige Formular finden Sie weiter unten. Sie können diese auch bei uns im Gemeindehaus persönlich abholen.
Für eine Einbürgerung von Schweizern erhebt die Gemeinde die Gebühr wie folgt: | |
---|---|
Erwachsene über 25 Jahre | CHF 150.00 |
Erwachsene von 20 bis 25 Jahre | CHF 75.00 |
Kinder und junge Erwachsene bis 20 Jahre | gebührenfrei |
Im Amt stehende Mitglieder von Behörden der Gemeinde und Gemeindemitarbeitende | gebührenfrei |
Die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht von Uetikon am See ist gebührenfrei. Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen die Abteilung gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | |||
---|---|---|---|
Gesuch Erteilung Gemeindebürgerrecht inkl. Merkblatt 01.07.2023 (PDF, 169.37 kB) | Download | 0 | Gesuch Erteilung Gemeindebürgerrecht inkl. Merkblatt 01.07.2023 |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindekanzlei | 044 922 72 00 | gemeinde@uetikonamsee.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Zentrale Dienste | 044 922 72 00 | gemeinde@uetikonamsee.ch |