Kopfzeile

Inhalt

Quellensteuer

Quellensteuer

Der Quellensteuer unterliegen ausländische Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Kanton Zürich oder Ausland, welche eine unselbständige Erwerbstätigkeit im Kanton Zürich ausüben. Die Quellensteuer wird von den Bruttoeinkünften durch den Schuldner der steuerbaren Leistung (Arbeitgebende, Versicherer, etc) in Abzug gebracht und ist mit dem kantonalen Steueramt periodisch abzurechnen. 

Der Quellensteuerabzug tritt an Stelle der ordentlichen Veranlagung.

Ausgenommen sind Personen mit einer Niederlassungsbewilligung oder bei Heirat mit einer Person, die das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung besitzt. Diese werden ordentlich veranlagt.

Zugehörige Objekte

}

Community

Dialog wird bei uns grossgeschrieben. Bleiben Sie mit uns in Kontakt und teilen Sie uns Ihre Anliegen mit. Unsere Dienste sollen auf die Bedürfnisse der Uetiker Bevölkerung zugeschnitten sein. In unserer Community können Sie sich auf dem Laufenden halten und mit uns in Kontakt treten. Und mit einem Benutzerkonto profitieren Sie von zusätzlichen Dienstleistungen.