Ersatzwahl in die Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für den Rest der Amtsdauer 2023 - 2027
(Korrigendum, neuer Fristenlauf, ersetzt Publikation vom 7. März 2025)
Provisorischer Wahlvorschlag, Ansetzung der 2. Frist
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 5. Dezember 2024 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Synode innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Casagrande Markus, männlich, 28. Juli 1965, eidg. dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, Bühlstrasse 8, 8707 Uetikon am See, Haute Ajoie JU
In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 25. März 2025, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Männedorf, Bahnhofstrasse 10, 8708 Männedorf eingereicht werden können.
Wählbar sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C oder Ci sind. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Heimatland auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mind. 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge sind bei der Gemeinde Männedorf, Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, 8708 Männedorf oder als Download auf den Webseiten der Gemeinden Männedorf und Uetikon a.S. erhältlich.
Der Gemeinderat Männedorf erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss Art. 21 und 22 der Kirchenordnung (KO) und § 54a GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 18. Mai 2025 eine Urnenwahl durchgeführt.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft, Minervastr. 99, 8032 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Als rechtsverbindlich und fristenauslösend gilt die amtliche Publikation im "Forum" (Onlineversion), Pfarrblatt der katholischen Kirche im Kanton Zürich, vom 18. März 2025.
Männedorf, 18. März 2025 Gemeinderat Männedorf
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Formular Wahlvorschlag (PDF, 151.57 kB) | Download | 0 | Formular Wahlvorschlag |
02_Ersatzwahl Mitglied kath. Synode_7-Tagefrist (PDF, 139.41 kB) | Download | 1 | 02_Ersatzwahl Mitglied kath. Synode_7-Tagefrist |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindekanzlei | 044 922 72 00 | gemeinde@uetikonamsee.ch |