Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung, öffentliche Auflage
Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung, öffentliche Auflage Der Gemeinderat Uetikon am See hat am 27. Februar 2025 beschlossen:
Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung, bestehend aus:
wird gemäss § 7 PBG zu Handen der öffentlichen Auflage sowie der Anhörung der über- und nebengeordneten Planungsträger verabschiedet.
Angaben zur Auflage: Die Akten liegen ab 21. März bis zum 19. Mai 2025 während 60 Tagen im Gemeindehaus Uetikon am See, Planauflagezimmer (1. Stock) während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich zur Einsicht auf. Zudem können die Akten in demselben Zeitraum auf der Homepage
Ergänzende rechtliche Hinweise: Innert 60 Tagen nach der Bekanntmachung kann jedermann Einwendungen gegen die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung erheben. Die Einwendungen sind in schriftlicher Form an die Baukommission zu richten. Sie haben zumindest einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Über nicht berücksichtigte Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden.
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Zugehörige Objekte
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_GRB vom 27022025 (PDF, 429.97 kB) | Download | 0 | _GRB vom 27022025 |
01 Zonenplan (PDF, 18.35 MB) | Download | 1 | 01 Zonenplan |
03 EP QEZ Forbüel (PDF, 2.61 MB) | Download | 2 | 03 EP QEZ Forbüel |
04 Kernzonenplan Langenbaum Kirche (PDF, 3.03 MB) | Download | 3 | 04 Kernzonenplan Langenbaum Kirche |
05 Bericht (PDF, 9.33 MB) | Download | 4 | 05 Bericht |
02 BZO synoptisch (PDF, 1.41 MB) | Download | 5 | 02 BZO synoptisch |
BZO Teilrevision - Infoveranstaltung (PDF, 3.03 MB) | Download | 6 | BZO Teilrevision - Infoveranstaltung |
Präsentation Infoveranstaltung 31. März 2025 (PDF, 3.4 MB) | Download | 7 | Präsentation Infoveranstaltung 31. März 2025 |