Ersatzwahl des Notars des Notariatskreises Männedorf für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026 / Wahlerklärung für die stille Wahl
Ersatzwahl des Notars des Notariatskreises Männedorf für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026
Wahlerklärung für die stille Wahl
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 29. November 2024 ist für die Ersatzwahl des Notars des Notariatskreises Männedorf innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Huser Philipp Lukas, m, geb. 22. September 1973, Notar-Stellvertreter, Rigiweg 10, 8708 Männedorf, von Männedorf ZH
Nach Ablauf der am 17. Januar 2025 eröffneten Nachfrist von sieben Tagen liegt nur dieser eine Wahlvorschlag vor. In Anwendung von § 10 Notariatsgesetz (NotG) i.V.m. § 54a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.
Der Gemeinderat hat die vorgeschlagene Person mit Gemeinderatsbeschluss vom 12. Februar 2025 in stiller Wahl als gewählt erklärt.
Gegen diese Wahlerklärung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Männedorf, 14. Februar 2025 Gemeinderat Männedorf
Zugehörige Objekte
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