Ersatzwahl des Notars des Notariatskreises Männedorf für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026 / Provisorischer Wahlvorschlag, Ansetzung der 2. Frist
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 29. November 2024 ist für die Ersatzwahl des Notars des Notariatskreises Männedorf innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag einge-reicht worden
Huser Philipp Lukas, m, geb. 22. September 1973, Notar-Stellvertreter, Rigiweg 10, 8708 Männedorf, von Männedorf ZH
In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 24. Januar 2025, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Männedorf, Bahnhofstrasse 10, 8708 Männedorf eingereicht werden können.
Wählbar ist jede Person mit Zürcher Wahlfähigkeitszeugnis als Notar. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mind. 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises Männedorf unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge sind bei der Gemeinde Männedorf, Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, 8708 Männedorf oder als Download auf www.maennedorf.ch erhältlich.
Der Gemeinderat Männedorf erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraus-setzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 18. Mai 2025 eine Urnenwahl durchgeführt.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten
Männedorf, 17. Januar 2025 Gemeinderat Männedorf
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Amtliche Publikation Notar Amtsdauer 2022_26_ Ansetzung 2. Frist (PDF, 63.13 kB) | Download | 0 | Amtliche Publikation Notar Amtsdauer 2022_26_ Ansetzung 2. Frist |