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Einführung eBaugesuche – papierlos zur Baubewilligung

3. Dezember 2024

Der Kanton Zürich hat für die digitale Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens neue rechtliche Grundlagen geschaffen, welche per 1. April 2024 in Kraft getreten sind. In Uetikon am See wird der gesamte Baubewilligungsprozess ab dem 1. Januar 2025 digital.

Die Eingabe und Abwicklung der Baugesuche erfolgt über die kantonale Plattform eBaugesucheZH (portal.ebaugesuche.zh.ch). Auch die Planauflage während der Auflagefrist von Baugesuchen ist über die Plattform eAuflageZH (portal.ebaugesuche.zh.ch/eauflage) ersichtlich und die Begehren von Baurechtsentscheiden werden digital eingereicht.

Planer, Bauherrschaften, die Gemeinde und zugriffsberechtigte Dritte sind über die Plattform vernetzt und kommunizieren auf digitalem Weg miteinander. Damit wird der Daten- und Informationsaustausch rund um Baugesuche für alle Beteiligten vereinfacht und transparent gestaltet. Mit dem vollständig digitalen Verfahren wird das Ausdrucken der oft umfangreichen Unterlagen obsolet. Baugesuche lassen sich rund um die Uhr und unabhängig von den Öffnungszeiten der kommunalen Baubehörde online einreichen und auch die Einsichtnahme im Rahmen der Planauflage und die Beschlussbestellungen sind elektronisch möglich.

Alle wichtigen Informationen zum elektronischen Baugesuch sind auf der Webseite des Kantons Zürich (elektronische Baugesuche) aufgeführt. Bei weiteren Fragen steht der Fachbereich Bauverfahren, bau@uetikonamsee.ch oder 044 922 72 50 gerne zur Verfügung.

Fachbereich Bauverfahren

Erklärvideo eBaugesucheZH (Kurzversion)

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