Ersatzwahl des Notars des Notariatskreises Männedorf für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026
Für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 – 2026 ist eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für den per 31. August 2025 zurücktretenden Notar Martin Niederhauser zu wählen.
Die Wahl wird nach § 10 Notariatsgesetz (NotG) i.V.m. §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) durchgeführt. Wahlvorschläge sind bis spätestens am 8. Januar 2025 beim Gemeinderat, Bahnhofstrasse 10, 8708 Männedorf, einzureichen. Sofern es nicht zu einer stillen Wahl kommt, erfolgt der 1. Wahlgang an der Urne am 18. Mai 2025.
Wählbar ist jede Person mit Zürcher Wahlfähigkeitszeugnis als Notar. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mind. 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises Männedorf unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge sind bei der Gemeinde Männedorf, Präsidiales, Bahnhofstrasse 10, 8708 Männedorf oder als Download auf www.maennedorf.ch erhältlich.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer 2. Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden.
Der Gemeinderat Männedorf erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a GPR erfüllt sind. Andernfalls gilt die Urnenwahl als angeordnet.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Männedorf, 29. November 2024 Gemeinderat Männedorf
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