Denkmalschutz - Unterschutzstellung Weingartenstrasse 5
Denkmalschutz - Unterschutzstellung
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 5. September 2024 das ehem. Bauernhaus (Baujahr 18. Jahrhundert), Gebäude Vers.-Nr. 255, an der Weingartenstrasse 5, Grundstück Kat.-Nr. 2519, aus dem einstweiligen kommunalen Inventar der Denkmal- und Heimatschutzobjekte vom 18. März 1986 entlassen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich schriftlich Rekurs erhoben werden. Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Fristenlauf beginnt für die Eigentümerschaft mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation.
Die massgeblichen Unterlagen können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau + Planung (Auflagezimmer 1. Stock), Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See, zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gemeinderat Uetikon am See